(1) Ein Ausländer, der in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verfolgt wird oder verurteilt worden ist, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle dieses Staates zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer wegen der Tat verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes durchgeliefert werden.
(2) Ein Ausländer, der in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verurteilt worden ist, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines anderen ausländischen Staates, der die Vollstreckung übernommen hat, zur Vollstreckung einer wegen der Tat verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes durchgeliefert werden.
(3) Die Durchlieferung ist nur zulässig, wenn
- 1.
- die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach deutschem Recht mit Freiheitsstrafe bedroht ist oder bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts mit Freiheitsstrafe bedroht wäre und
- 2.
- wegen der dem Ersuchen zugrunde liegenden Tat
- a)
- im Fall des Absatzes 1 die in § 10 Abs. 1 Satz 1 oder
- b)
- im Fall des Absatzes 2 die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 3
(4) Für die Durchlieferung gelten die §§ 6 bis 8 entsprechend.
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 11/8404 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter PersonenBundestag Drucksachen · 2. November 1990
- 2. 12/194 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter PersonenBundestag Drucksachen · 5. März 1991
- 3. 13/57 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 29. November 1994
- 4. 13/6165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für RwandaBundestag Drucksachen · 15. November 1996
- 5. 13/10427 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 20. April 1998
- 6. 13/7953 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Juni 1997
- 7. 14/8527 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtsfhof vom 17. Juli 1998Bundestag Drucksachen · 13. März 2002
- 8. 15/1718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2003