(1) Der Kläger kann seine Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, bei Verzicht auf die mündliche Verhandlung und nach Ergehen eines Gerichtsbescheides ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Klagerücknahme nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Rücknahme enthaltenden Schriftsatzes widersprochen wird; das Gericht hat auf diese Folge hinzuweisen.
(1a) Soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag im Sinne des § 2 der Abgabenordnung von Bedeutung sein können, kann die Klage hierauf begrenzt zurückgenommen werden. § 50 Abs. 1a Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Rücknahme hat bei Klagen, deren Erhebung an eine Frist gebunden ist, den Verlust der Klage zur Folge. Wird die Klage zurückgenommen, so stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluss ein. Wird nachträglich die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht, so gilt § 56 Abs. 3 sinngemäß.
Fachbeiträge • 36
- 1. BFH, Urteil v. 17.03.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. März 2021
- 2. BFH, Beschluss v. 18.08.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. August 2015
- 3. § 72 KlagerücknahmeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2026
- 4. Nichtzulassungsbeschwerde 7Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. April 2016
- 5. Finanzgerichtsverfahren 22Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. August 2015
- 6. Beschwerde 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Dezember 2016
- 7. BeschwerderücknahmeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. August 2019
- 8. Irrtümliche Rücknahme einer Beschwerde - und die Anfechtung der RücknahmeerklärungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Juli 2015
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026
- 2. Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und SchiedsverfahrenBMF Schreiben · 13. Juli 2006
- 3. Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und SchiedsverfahrenBMF Schreiben · 9. Oktober 2018