(1) Der Gruppenträger hat für das Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen. Die Steuererklärung ist als Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln. Die Steuer ist einen Monat nach Abgabe der Steuererklärung fällig und bis dahin zu entrichten. Wird die Mindeststeuer abweichend von der Steueranmeldung höher festgesetzt, ist der Unterschiedsbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig und bis dahin zu entrichten. Wird die Mindeststeuer aufgrund unterbliebener Abgabe einer Steueranmeldung festgesetzt, ist die Mindeststeuer einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig und bis dahin zu entrichten. Alle Geschäftseinheiten sowie Joint Venture und Joint-Venture-Tochtergesellschaften sind dem Steuererklärungspflichtigen gegenüber zur Erteilung der Auskünfte verpflichtet, die dieser zur Erstellung der Steuererklärung benötigt.
(2) Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet nicht vor Ablauf der Frist nach § 75 Absatz 3. Enden mehrere Geschäftsjahre in einem Kalenderjahr, ist das letzte dieser Geschäftsjahre maßgebend.
Fachbeiträge • 8
- 1. Bundesrat stimmt Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zuEingeschränkter ZugriffAlexander Göbel · www.grantthornton.de · 4. September 2026
- 2. Das Mindeststeuergesetz der BundesregierungEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 20. Januar 2024
- 3. Update Mindeststeuer: Neues zum GloBE Information ReturnEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 4. Mindeststeuerdeklaration - Teil 2: Zweifelsfragen im FormularEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 5. Mindeststeuerdeklaration - Teil 3: Implikationen Tax-CMSEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 6. BMF veröffentlicht ersten Entwurf des amtlichen Vordrucks für die Mindeststeuererklärung 2024Eingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 7. Update: Einigung über erleichterte Berichtspflichten (DAC 9)Eingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 8. Anträge auf verbindliche Auskunft zu mindeststeuerlichen Rechtsfragen: Erste (erfolgreiche) PraxiserfahrungEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 2. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 3. 20/9190 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8668 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer BegleitmaßnahmenBundestag Drucksachen · 8. November 2023
- 4. 20/8668 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer BegleitmaßnahmenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023