(1) Die Rechtsanwaltskammern unterrichten die Bundesrechtsanwaltskammer über die bevorstehende Eintragung einer Person oder einer Berufsausübungsgesellschaft in das Gesamtverzeichnis. Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer Person oder einer Berufsausübungsgesellschaft in das Gesamtverzeichnis für diese ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die eingetragene Person oder Berufsausübungsgesellschaft von einer Rechtsanwaltskammer in eine andere wechselt.
(3) Für weitere besondere elektronische Anwaltspostfächer gelten die §§ 19, 20 und 22 bis 30 entsprechend.
(4) Beantragt ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, so hat er eine höchstens einen Monat alte Bescheinigung darüber vorzulegen, dass er zur Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in seinem Niederlassungsstaat berechtigt ist. Verliert ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt, für den ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet wurde, seine Zulassung, ist er verpflichtet, der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer diesen Verlust unverzüglich mitzuteilen. Hierüber ist er von der Rechtsanwaltskammer zu belehren. Die Rechtsanwaltskammer hat zudem die für die Zulassung des Rechtsanwalts in seinem Niederlassungsstaat zuständige Stelle darum zu bitten, ihr einen Verlust der Zulassung unverzüglich mitzuteilen.
Fachbeiträge • 8
- 1. beA wird auch für Rechtsanwaltsgesellschaften obligatorischEingeschränkter ZugriffRain Andrea Brandenburg · www.ra-micro.de · 29. Juni 2021
- 2. Qualifizierte Signatur nicht unbedingt erforderlichEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 31. März 2019
- 3. Regierungsportal MEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
- 4. Regierungsportal MEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
- 5. Starttermin für das beA weiterhin ungewissEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. September 2016
- 6. Starttermin für das beA weiterhin ungewissEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. September 2016
- 7. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/13735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den GerichtenBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2019
- 2. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 20/1672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 4. 19/30516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27670 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021