Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
1. Januar 2024
1. Januar 2024
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.
(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.
Fachbeiträge • 56
- 1. Nr. 2/26Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 18. Februar 2026
- 2. Erwerbsminderungsrente - und das Ruhen des ArbeitsverhältnissesEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. Mai 2016
- 3. DRV fordert Sozialversicherungsbeiträge nachEingeschränkter Zugriffwww.dannecker-lauren.de · 29. Juli 2026
- 4. Sendeprotokoll alleine reicht nicht zum Nachweis der WiderspruchseinlegungEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 12. Juni 2006
- 5. Erfolgsaussichten beim GdBEingeschränkter ZugriffTeam Hopkins Rechtsanwälte · www.hopkins.law · 4. März 2026
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Mai 2020
- 7. Erwerbsminderung - und der Rentenbescheid als auflösende Bedingung des ArbeitsvertragsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Juli 2016
- 8. ErwerbsminderungsrenteEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Dezember 2025