1. April 2008
1. Januar 2009
2. Februar 2026
(1) Wird ein Verwaltungsakt oder ein Widerspruchsbescheid, der bereits vollzogen ist, aufgehoben, so kann das Gericht aussprechen, daß und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Dies ist nur zulässig, wenn die Verwaltungsstelle rechtlich dazu in der Lage und diese Frage ohne weiteres in jeder Beziehung spruchreif ist. Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, daß der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.
(2) Hält das Gericht die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten Verwaltungsakts für begründet und diese Frage in jeder Beziehung für spruchreif, so ist im Urteil die Verpflichtung auszusprechen, den beantragten Verwaltungsakt zu erlassen. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.
(3) Hält das Gericht die Unterlassung eines Verwaltungsakts für rechtswidrig, so ist im Urteil die Verpflichtung auszusprechen, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.
(4) Hält das Gericht eine Wahl im Sinne des § 57b oder eine Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen ganz oder teilweise oder eine Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane für ungültig, so spricht es dies im Urteil aus und bestimmt die Folgerungen, die sich aus der Ungültigkeit ergeben.
(5) Hält das Gericht eine weitere Sachaufklärung für erforderlich, kann es, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheid aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist. Satz 1 gilt auch bei Klagen auf Verurteilung zum Erlass eines Verwaltungsakts und bei Klagen nach § 54 Abs. 4; Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Auf Antrag kann das Gericht bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Der Beschluss kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Entscheidung nach Satz 1 kann nur binnen sechs Monaten seit Eingang der Akten der Behörde bei Gericht ergehen.
Fachbeiträge • 167
- 1. BSG, Beschluss v. 19.10.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Oktober 2021
- 2. Hessisches Landessozialgericht: Abrechenbarkeit von Laborleistungen im Notfalldienst ist Frage des EEingeschränkter ZugriffStephan Grundmann · www.kmh-medizinrecht.de · 15. Februar 2019
- 3. LSG Berlin Urteil vom 09.10.1997 - L 11 Vs 27/97Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 9. Oktober 1997
- 4. Klage zu § 48 SGB V (Beispiel)Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 5. BSG zur Kappung der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges KonzeptEingeschränkter Zugriffwww.zaenker-kollegen.de · 27. Dezember 2008
- 6. Klage zu § 48 SGB V (Beispiel)Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 7. Das Landesblindengeld ist bei der Beitragsbemessung für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht zu berücksichtigenEingeschränkter ZugriffChristine Gerlach · www.hans.de · 11. Juli 2017
- 8. GDB - Feststellung des Grades der Behinderung - Wohnsitzverlegung ins AuslandEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 9/1851 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung (VwPO)Bundestag Drucksachen · 14. Juli 1982
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- 3. 8/4144 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Staatshaftungsgesetzes - Drucksache 8/2079 -Bundestag Drucksachen · 4. Juni 1980
- 4. 10/1162 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für die SozialversicherungswahlenBundestag Drucksachen · 22. März 1984
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- 6. 10/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung (VwPO)Bundestag Drucksachen · 31. Mai 1985
- 7. 11/2493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 1988
- 8. 13/7270 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/7144 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz - 3. WRVG)Bundestag Drucksachen · 19. März 1997