SGG
(1) Wird gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, so kann auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilt werden. Hierbei kann im Urteil eine einmalige oder laufende vorläufige Leistung angeordnet werden. Die Anordnung der vorläufigen Leistung ist nicht anfechtbar.
(2) Das Gericht kann durch Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage vorab entscheiden, wenn dies sachdienlich ist.
Fachbeiträge • 253
- 1. BSG Urteil vom 12.12.1984 - 7 RAr 74/83Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 12. Dezember 1984
- 2. Sächsisches Landessozialgericht: Eine niederländische Versandapotheke hat Anspruch auf Erstattung des Herstellerabgabepreises gem Paragraph 130a Abs. 1 SGB VEingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 15. Juli 2008
- 3. Hartz IV: keine Übergangsfrist für die Suche nach einer angemessenen WohnungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
Öffentliche Quellen • 3
- Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2016
- Bundestag Drucksachen · 7. März 2018