(1) Die Sozialgerichte werden als Landesgerichte errichtet. Die Errichtung und Aufhebung eines Gerichts und die Verlegung eines Gerichtssitzes werden durch Gesetz angeordnet. Änderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke können auch durch Rechtsverordnung bestimmt werden. Die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle kann anordnen, daß außerhalb des Sitzes eines Sozialgerichts Zweigstellen errichtet werden.
(2) Mehrere Länder können gemeinsame Sozialgerichte errichten oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren.
(3) Wird ein Sozialgericht aufgehoben oder wird die Abgrenzung der Gerichtsbezirke geändert, so kann durch Landesgesetz bestimmt werden, daß die bei dem aufgehobenen Gericht oder bei dem von der Änderung in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke betroffenen Gericht rechtshängigen Streitsachen auf ein anderes Sozialgericht übergehen.
Fachbeiträge • 19
- 1. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Zur Möglichkeit der Abrechung von über den Versandhandel (DocMorris) erworbenen Arzneimitteln.Eingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 30. September 2002
- 2. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. September 2002, AZ.: L 4 KR 122/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. September 2002, AZ.: L 4 KR 122/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. September 2002, AZ.: L 4 KR 122/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. SozialgerichtsbarkeitEingeschränkter Zugriffwww.sauerborn.de · 6. Oktober 2012
- 6. SozialgerichtsbarkeitEingeschränkter Zugriffwww.sauerborn.de · 6. Oktober 2012
- 7. Minijobs (mehrere) begründen Sozialversicherungspflicht - Beitragsnachzahlung des ArbG!Eingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Mai 2013
- 8. Toilettengang im Krankenhaus ist nicht unfallversichertEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Mai 2013
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/13828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 2. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026
- 3. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026