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Version
9. Juni 2017
9. Juni 2017
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Bundesnotarkammer betreibt als Urkundenarchivbehörde ein zentrales elektronisches Archiv, das den Notaren die Führung der elektronischen Urkundensammlung, des Urkundenverzeichnisses und des Verwahrungsverzeichnisses ermöglicht (Elektronisches Urkundenarchiv). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Rechtsaufsicht über die Urkundenarchivbehörde.
(2) Die Verfügbarkeit, die Integrität, die Authentizität, die Vertraulichkeit und die Transparenz der Daten des Urkundenverzeichnisses, des Verwahrungsverzeichnisses und der im Elektronischen Urkundenarchiv verwahrten elektronischen Dokumente müssen für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein. Die Urkundenarchivbehörde trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Erhaltung des Beweiswerts der verwahrten elektronischen Dokumente dauerhaft zu gewährleisten, ohne dass es einer erneuten Signatur durch die verwahrende Stelle bedarf.
(3) Elektronische Dokumente, die im Elektronischen Urkundenarchiv zusammen verwahrt werden, müssen derart miteinander verknüpft sein, dass sie nur zusammen abgerufen werden können. § 42 Absatz 3 und § 49 Absatz 5 des Beurkundungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen zu treffen über
- 1.
- die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs,
- 2.
- die Führung und den technischen Betrieb,
- 3.
- die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung,
- 4.
- die Einzelheiten der Datensicherheit und
- 5.
- die Erteilung und Entziehung der technischen Verwaltungs- und Zugangsberechtigungen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Bundesnotarkammer - Aufgaben und RolleEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 2. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 3. Fragen und Antworten aus den Webinaren zum Jahresabschluss 2025/2026Eingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de · 13. Januar 2026
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. Einstellen umfangreicher Dokumente (Dateigröße über 1 GB)Eingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de · 17. Oktober 2023
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/9801 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9428 - Digitalisierung des BeurkundungsverfahrensBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 2. 20/1672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 3. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 4. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 5. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 6. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025