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9. April 2009
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8. September 2015
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18. Mai 2017
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1. August 2021
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5. Januar 2026
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30. Juni 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Zur notariellen Fachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.
(2) Die notarielle Fachprüfung dient dem Nachweis, dass und in welchem Grad ein Rechtsanwalt für die Ausübung des notariellen Amtes als Anwaltsnotar fachlich geeignet ist. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
(3) Die notarielle Fachprüfung dient der Bestenauslese. Die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung ist zu gewährleisten. Die Prüfung kann an verschiedenen Orten durchgeführt werden.
(4) Der Prüfungsstoff der schriftlichen und der mündlichen Prüfung umfasst den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit. Die Prüfungsgebiete regelt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(5) Für die von den einzelnen Prüfenden vorzunehmenden Bewertungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnote gelten die §§ 1 und 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) entsprechend.
(6) Die schriftliche Prüfung ist mit einem Anteil von 75 Prozent, die mündliche Prüfung ist mit einem Anteil von 25 Prozent bei dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung zu berücksichtigen. Die notarielle Fachprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Gesamtpunktzahl 4,00 erreicht hat.
(7) Ist die Prüfung nicht bestanden oder für nicht bestanden erklärt worden, kann sie zweimal wiederholt werden. Eine bestandene Prüfung kann mit dem Ziel der Notenverbesserung einmal wiederholt werden.
Fachbeiträge • 14
- 1. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 2. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des AnwaltsnotariatsEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 3. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Anwalt und KanzleiEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. verfassungswidrig ArchiveEingeschränkter ZugriffMaximilian Drews · https://juraexamen.info/ · 14. Oktober 2025
- 6. Gutachten ArchiveEingeschränkter ZugriffMaximilian Drews · https://juraexamen.info/ · 12. Dezember 2025
- 7. Bundesverfassungsgericht ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Lena Bleckmann · https://juraexamen.info/ · 14. Oktober 2025
- 8. Hülsemann ArchiveEingeschränkter ZugriffMaximilian Drews · https://juraexamen.info/ · 14. Oktober 2025