(1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
(2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
(3) Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.
Fachbeiträge • 15
- 1. § 9 Zusammenarbeit mit dem BetriebsratEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. April 2013
- 2. Betriebsvereinbarung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung - wer hat dazu schon eine BV?Eingeschränkter ZugriffHwvwmech · www.betriebsrat.com · 11. August 2005
- 3. Arbeitsrecht Archives - Seite 51 von 72 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 24. September 2005
- 4. Hagen Döhl, Autor auf paragraf.infoEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 22. September 2005
- 5. Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit trotz fehEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 21. September 2005
- 6. Fachkraft. ArbeitssicherheitEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-jacobi.de · 10. Juni 2016
- 7. Jacobi RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-jacobi.de · 14. April 2022
- 8. Jacobi RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-jacobi.de · 24. August 2016
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 2. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025