(1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
(2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
(3) Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.
Fachbeiträge • 18
- 1. Verhalten des BR bei fahrlässiger Körperverletzung - wie müssen wir uns gegenüber dem Arbeitgeber verhalten um auch zu unseren Informationsrechten zu kommen?Eingeschränkter ZugriffAngeln · www.betriebsrat.com · 11. März 2008
- 2. Fachkraft für ArbeitssicherheitEingeschränkter ZugriffStolberger · www.betriebsrat.com · 25. September 2006
- 3. Fachkraft für ArbeitssicherheitEingeschränkter ZugriffLolium · www.betriebsrat.com · 16. September 2015
- 4. § 9 Zusammenarbeit mit dem BetriebsratEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. April 2013
- 5. Betriebsvereinbarung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung - wer hat dazu schon eine BV?Eingeschränkter ZugriffHwvwmech · www.betriebsrat.com · 11. August 2005
- 6. Arbeitsrecht Archives - Seite 51 von 72 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 24. September 2005
- 7. Hagen Döhl, Autor auf paragraf.infoEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 22. September 2005
- 8. Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit trotz fehEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 21. September 2005
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 12/5630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG)Bundestag Drucksachen · 7. September 1993
- 2. 12/6752 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutzrahmengesetz - ArbSchRG)Bundestag Drucksachen · 3. Februar 1994
- 3. 12/7191 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen DiensteBundestag Drucksachen · 5. April 1994
- 4. 13/1327 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 33 zu Petitionen -Bundestag Drucksachen · 11. Mai 1995
- 5. 13/3540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-RichtlinienBundestag Drucksachen · 22. Januar 1996
- 6. 16/13860 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am ArbeitsplatzBundestag Drucksachen · 30. Juli 2009
- 7. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 8. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025