(1) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nach Anhörung der Bundesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen. Der Sachverständige hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium über das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; die §§ 5, 6 und 10 Absatz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder entscheiden, dass dem Deutschen Bundestag ein schriftlicher Bericht zu den Untersuchungen erstattet wird. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchungen wiederzugeben. § 10 gilt entsprechend.
(3) Der Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten, soweit dies für eine nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung und des Ergebnisses erforderlich ist und die Betroffenen entweder in die Veröffentlichung eingewilligt haben oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegenüber den Belangen der Betroffenen überwiegt.
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 16/13968 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes für den Berichtszeitraum Januar 2008 bis August 2009Bundestag Drucksachen · 31. August 2009
- 2. 16/13687 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12060, 16/12105- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)Bundestag Drucksachen · 1. Juli 2009
- 3. 16/12411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des BundesBundestag Drucksachen · 24. März 2009
- 4. 17/1350 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009Bundestag Drucksachen · 20. April 2010
- 5. 17/14344 - Unterrichtung: Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum Januar 2012 bis Juni 2013Bundestag Drucksachen · 5. Juli 2013
- 6. 18/217 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2011 bis Oktober 2013)Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2013
- 7. 18/7962 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2013 bis November 2015)Bundestag Drucksachen · 21. März 2016
- 8. 18/6545 - Unterrichtung: Bericht gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes zu den Untersuchungen des Sachverständigen Rechtsanwalt Jerzy Montag zum V-Mann CorelliBundestag Drucksachen · 4. November 2015