(1) Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte.
(2) Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
(3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.
(4) Scheidet ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Bundesregierung oder Parlamentarischer Staatssekretär, so verliert es seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium; § 3 Absatz 4 bleibt unberührt. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium ausscheidet.
Fachbeiträge • 9
- 1. Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRWEingeschränkter ZugriffRedaktion · https://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
- 2. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffSimon Mantsch · https://juraexamen.info/ · 30. Januar 2026
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- 7. Geheimdienste ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
- 8. Parlamentarisches Kontrollgremium ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 4. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 52
- 1. 10/4253 - Unterrichtung: Private Zuwendungen an den BundesnachrichtendienstBundestag Drucksachen · 14. November 1985
- 2. 10/4257 - Entschließungsantrag: zur Erklärung der Bundesregierung zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes in der Terrorismus-AuslandsaufklärungBundestag Drucksachen · 14. November 1985
- 3. 10/5049 - Unterrichtung: Private Zuwendungen an den Bundesnachrichtendienst im Jahre 1983Bundestag Drucksachen · 18. Februar 1986
- 4. 10/5055 - Entschließungsantrag: zur Erklärung der Bundesregierung zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes bei der Nachforschung nach Dioxinabfällen im Jahre 1983Bundestag Drucksachen · 19. Februar 1986
- 5. 11/346 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 1987 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Mai 1987
- 6. 11/5220 - Antwort: Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch alliierte NachrichtendiensteBundestag Drucksachen · 21. September 1989
- 7. 13/5157 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 6 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum: Juni 1994 bis Juni 1996)Bundestag Drucksachen · 1. Juli 1996
- 8. 13/4989 - Antwort: Der mutmaßliche rechtsextreme Mörder von Gladbeck, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Auskunftsverweigerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Juni 1996