(1) Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anhörung der Bundesregierung mit Zustimmung des Kontrollgremiums zu benennen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung.
(2) Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, die vom Gremium beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenstände des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit den Mitgliedern des Gremiums zu erörtern. Sie haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Sitzungen des Kontrollgremiums. Das Gremium kann im Einzelfall mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass Mitarbeiter der Fraktionen an bestimmten Sitzungen teilnehmen können. § 10 Absatz 1 gilt entsprechend.
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Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/422 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2018
- 2. 19/15266 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2017 bis September 2019)Bundestag Drucksachen · 18. November 2019
- 3. 20/310 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September 2021)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2021
- 4. 20/1126 - Änderungsantrag: zu der Beratung des Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1116 - Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. März 2022
- 5. 19/26221 - Antrag: Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauenBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 6. 20/10473 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2021 bis September 2023)Bundestag Drucksachen · 23. Februar 2024
- 7. 21/12 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025)Bundestag Drucksachen · 1. April 2025
- 8. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026