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14. Januar 2019
14. Januar 2019
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20. Januar 2026
20. Januar 2026
(1) Die Wirkungen einer eingetragenen Marke gelten in dem Umfang, in dem die Marke für verfallen erklärt wird, von dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags (§ 53) oder der Erhebung der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls an als nicht eingetreten. In der Entscheidung kann auf Antrag einer Partei ein früherer Zeitpunkt, zu dem einer der Verfallsgründe eingetreten ist, festgesetzt werden.
(2) Die Wirkungen einer eingetragenen Marke gelten in dem Umfang, in dem die Marke für nichtig erklärt worden ist, von Anfang an als nicht eingetreten.
(3) Vorbehaltlich der Vorschriften über den Ersatz des Schadens, der durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers einer Marke verursacht worden ist, sowie der Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung berührt die Löschung der Eintragung aufgrund Verfalls oder Nichtigkeit der Marke nicht
- 1.
- Entscheidungen in Verletzungsverfahren, die vor der Entscheidung über den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit rechtskräftig geworden und vollstreckt worden sind, und
- 2.
- vor der Entscheidung über den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit geschlossene Verträge insoweit, als sie vor dieser Entscheidung erfüllt worden sind. Es kann jedoch verlangt werden, daß in Erfüllung des Vertrages gezahlte Beträge aus Billigkeitsgründen insoweit zurückerstattet werden, wie die Umstände dies rechtfertigen.
Fachbeiträge • 16
- 1. BPatG vom 10.10.2007 : Löschungsverfahren bzgl. Wortmarke "TDI" Bösgläubigkeit und Behinderungsabsicht der Volkswagen AG ? (28 W (pat) 14/02)Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 9. September 2011
- 2. Die Verwendung der Bezeichnung "Zappanale" verletzt keine Markenrechte an "ZAPPA", da letztere nicht fristgerecht benutzt wurde und daher zu löschen ist. (BGH Urt. v. 31. Mai 2012 - Az. I ZR 135/10)Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer MarkenlöschungEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer MarkenlöschungEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. Beschreibende Google-AdWords sind nicht zur Kennzeichenrechtsverletzung geeignetEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Die Verwendung der Bezeichnung "Zappanale" verletzt keine Markenrechte an "ZAPPA", da letztere nicht fristgerecht benutzt wurde und daher zu löschen ist. (BGH Urt. v. 31. Mai 2012 - Az. I ZR 135/10)Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer MarkenlöschungEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Beschreibende Google-AdWords sind nicht zur Kennzeichenrechtsverletzung geeignetEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/2898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG)Bundestag Drucksachen · 20. Juni 2018