Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 5 000 Euro an einer nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Anspruch nehmen, wenn er spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken beginnt. Voraussetzung ist, daß die Satzung der Genossenschaft unwiderruflich den Genossenschaftsmitgliedern, die Förderung erhalten, das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall einräumt, daß die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Bemessungsgrundlage ist die geleistete Einlage. Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 3 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.200 Euro für jedes Jahr, in dem der Anspruchsberechtigte die Genossenschaftsanteile inne hat. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das die Voraussetzungen des § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 vorliegen, jährlich 250 Euro; haben beide Elternteile zugleich für ein Kind Anspruch auf die Kinderzulage, ist bei jedem die Kinderzulage zur Hälfte anzusetzen. Die Summe der Fördergrundbeträge und der Kinderzulagen darf die Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit dem Jahr der Anschaffung der Genossenschaftsanteile. Im übrigen sind die §§ 1, 3, 5, 7 und 10 bis 16 entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 12
- 1. TERENO WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT EGEingeschränkter Zugriffwww.bruellmann.de · 14. September 2026
- 2. Beurteilung 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Juli 2009
- 3. Eigenheimzulage bei Anschaffung von GenossenschaftsanteilenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Juli 2009
- 4. UmlaufvermögenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. September 2021
- 5. FinanzverwaltungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Mai 2018
- 6. WohnungsgenossenschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Januar 2015
- 7. EigenheimzulageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. März 2016
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 13/5610 - Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-GesetzesBundestag Drucksachen · 25. September 1996
- 2. 13/5560 - Antrag: Finanzielles Engagement von Genossenschaftsmitgliedern fördernBundestag Drucksachen · 18. September 1996
- 3. 13/2476 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Drucksache 13/2235 - hier: Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. September 1995
- 4. 14/23 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002Bundestag Drucksachen · 9. November 1998
- 5. 13/10295 - Antrag: Novellierung des EigenheimzulagengesetzesBundestag Drucksachen · 1. April 1998
- 6. 14/3273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2000
- 7. 14/3554 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz-StEuglG)Bundestag Drucksachen · 7. Juni 2000
- 8. 14/443 - Bericht: Dritter Bericht ... zu dem GE - Drs. 14/23 (SPD, B90) - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002Bundestag Drucksachen · 3. März 1999