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4. April 2017
4. April 2017
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5. April 2017
5. April 2017
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, beträgt der Zeitraum nach Absatz 1 Satz 1 vier Jahre.
(3) Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, welche dieser in der Art und zu der Zeit beanspruchen konnte, tritt an die Stelle der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nach Absatz 1 Satz 2 die eingetretene. Hatte der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine Zahlungserleichterung gewährt, wird vermutet, dass er zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte.
(4) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138 der Insolvenzordnung) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den seine Gläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor der Anfechtung geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.
Fachbeiträge • 33
- 1. Risiko Anfechtung Teil 2Eingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Dr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Teil 1 Absichtsanfechtung und AnfechtungEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Dr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 23. Mai 2013
- 3. Erfolgreich ZwangsvollstreckenEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 9. Januar 2006
- 4. Erfolgreiche Zwangsvollstreckung fuer geschädigte KapitalanlegerEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 9. Dezember 2007
- 5. Erfolgreich ZwangsvollstreckenEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 9. Januar 2006
- 6. Grundstücksübertragung, Zurückbehaltung eines Wohnrechts - und die GläubigerbenachteilungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Juli 2014
- 7. Gläubigerbenachteiligung - Sicherung durch Grundschuld und Abtretung der LebensversicherungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. Februar 2013
- 8. Eigenbedarfskündigung (unberechtigte) - Darlegungs- und Beweislast des MietersEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 9. April 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 18/11199 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7054 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem AnfechtungsgesetzBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017