Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
21. Juli 2018
21. Juli 2018
>
Version
21. Juli 2019
21. Juli 2019
>
Version
20. Dezember 2024
20. Dezember 2024
(1) Nach § 11 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit der Angaben des Wertpapier-Informationsblatts oder die Irreführung durch diese Angaben nicht gekannt hat und dass die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Ein Anspruch nach § 11 besteht nicht, sofern
- 1.
- die Wertpapiere nicht auf Grund des Wertpapier-Informationsblatts erworben wurden,
- 2.
- der Sachverhalt, über den unrichtige oder irreführende Angaben im Wertpapier-Informationsblatt enthalten sind, nicht zu einer Minderung des Börsenpreises der Wertpapiere beigetragen hat,
- 3.
- der Erwerber die Unrichtigkeit der Angaben des Wertpapier-Informationsblatts oder die Irreführung durch diese Angaben bei dem Erwerb kannte oder
- 4.
- vor dem Abschluss des Erwerbsgeschäfts im Rahmen des Jahresabschlusses oder Zwischenberichts des Emittenten, im Rahmen einer Veröffentlichung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1; L 287 vom 21.10.2016, S. 320; L 306 vom 15.11.2016, S. 43; L 348 vom 21.12.2016, S. 83), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1033 (ABl. L 175 vom 30.6.2016, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder einer vergleichbaren Bekanntmachung eine deutlich gestaltete Berichtigung der unrichtigen oder irreführenden Angaben im Inland veröffentlicht wurde.
Fachbeiträge • 9
- 1. Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 3Eingeschränkter ZugriffAnja Uelhoff · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Geld für die Wirtschaft: Das ZukunftsfinanzierungsgesetzEingeschränkter ZugriffRedakteur · www.unzicker-legal.de · 21. Dezember 2023
- 3. Regulierung des Grauen KapitalmarktsEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 4. Wann Berater haftenEingeschränkter ZugriffMichelle Engelmann · www.rechtsanwaltkaufmann.de · 2. Juli 2026
- 5. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 5. Oktober 2026
- 6. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 5. Oktober 2026
- 7. Veröffentlichungen Prof. Dr. Dieter LeueringEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 8. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 5. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/2435 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer FinanzmarktgesetzeBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018
- 2. 19/4203 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3942 - Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&RBundestag Drucksachen · 10. September 2018
- 3. 19/10000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 4. 19/8005 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 25. Februar 2019
- 5. 19/24528 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22301 - Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Finanzskandalen nach der Finanzkrise 2008Bundestag Drucksachen · 20. November 2020
- 6. 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 7. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023