(1) Der Ausgleichsmesszahl eines Landes wird die Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) zugrunde gelegt, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des Ausgleichsjahres festgestellt hat.
(2) Bei der Ermittlung der Messzahlen zum Ausgleich der Einnahmen der Länder nach § 7 werden die Einwohnerzahlen der Länder Berlin, Bremen und Hamburg mit 135 Prozent und die Einwohnerzahlen der übrigen Länder mit 100 Prozent gewertet.
(3) Bei der Ermittlung der Messzahlen zum Ausgleich der Steuereinnahmen der Gemeinden nach § 8 werden die Einwohnerzahlen der Länder Berlin, Bremen und Hamburg mit 135 Prozent, die Einwohnerzahl des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit 105 Prozent, die Einwohnerzahl des Landes Brandenburg mit 103 Prozent, die Einwohnerzahl des Landes Sachsen-Anhalt mit 102 Prozent und die Einwohnerzahlen der übrigen Länder mit 100 Prozent gewertet.
Fachbeiträge • 8
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- 2. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2003, Az 18 U 192/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Verbindungslogs haben keine BeweiskraftEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2003, Az 18 U 192/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2003, AZ: 18 U 192/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Verbindungslogs haben keine BeweiskraftEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/11323 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Februar 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 2. 18/11078 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Januar 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Februar 2017
- 3. 19/6888 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 4. 19/16429 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 5. 20/3330 - Unterrichtung: Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021Bundestag Drucksachen · 29. August 2022
- 6. 19/27454 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 7. 19/31264 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 im Ausgleichsjahr 2020Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 8. 20/6699 - Unterrichtung: Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2022Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2023