1. Januar 2009
29. Januar 2013
1. November 2013
1. November 2020
5. November 2025
(1) Die Erklärungen über die Namenswahl nach Artikel 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.
(2) Zur Entgegennahme der Erklärungen ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die Person, deren Name geändert oder bestimmt werden soll, führt. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern abgegeben, so ist das Standesamt zuständig, das die Eheschließung oder die Begründung der Lebenspartnerschaft zu beurkunden hat oder das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt; dieses Standesamt ist außerdem zuständig, wenn die Erklärung nicht im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern abgegeben und kein Geburtseintrag im Inland geführt wird. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entgegengenommenen Erklärungen.
Fachbeiträge • 2
- 1. Kauf von Bäumen in BrasilienEingeschränkter ZugriffRiverside Rechtsanwälte Hamburg · www.riverside.de · 10. August 2020
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Öffentliche Quellen • 11
- 1. 16/1831 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2006
- 2. 16/3309 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1831- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)Bundestag Drucksachen · 8. November 2006
- 3. 16/4017 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des BundesvertriebenengesetzesBundestag Drucksachen · 11. Januar 2007
- 4. 16/4148 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)Bundestag Drucksachen · 30. Januar 2007
- 5. 16/10493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2008
- 6. 16/4444 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/4017- Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des BundesvertriebenengesetzesBundestag Drucksachen · 28. Februar 2007
- 7. 17/11049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen PrivatrechtsBundestag Drucksachen · 17. Oktober 2012
- 8. 18/11612 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)Bundestag Drucksachen · 22. März 2017