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22. Dezember 2018
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1. November 2024
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5. November 2025
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(1) Die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und die Erklärung zum maßgeblichen Geschlechtseintrag für das Rechtsverhältnis der Person zu ihren Kindern nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag sind persönlich vor dem Standesbeamten abzugeben und von diesem zu beurkunden. Bei Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kann eine deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln. Ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, so gelten die Sätze 1 und 2 auch für dessen Erklärung. Wird die Erklärung für eine minderjährige Person abgegeben, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss auch die minderjährige Person anwesend sein.
(2) Für die Entgegennahme von Erklärungen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person, deren Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden sollen, führt. Für die Entgegennahme von Erklärungen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist das Standesamt zuständig, welches die Geburt des jeweiligen Kindes der betroffenen Person zu beurkunden hat. Ergibt sich nach Satz 1 keine Zuständigkeit, weil die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet ist, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 4 und 5 entgegengenommenen Erklärungen.
(3) Die Erklärungen nach Artikel 7a Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche sind gegenüber dem Standesamt abzugeben. Absatz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 7
- 1. KinderwunschEingeschränkter Zugriffwww.anwaelte-schneider-stein.de · 8. April 2026
- 2. Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf das ArbeitsverhältnisEingeschränkter ZugriffLea Hinzmann · www.renneberg-gruppe.de · 24. März 2025
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- 4. FF 12/2023, Das Bundesverfassungsgericht und das Geschle ... / d) Abschaffung des GeschlechtsEingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Dezember 2023
- 5. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. #13/2023Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 31. Mai 2023
- 7. Arbeitszeugnisse für Personen dritten GeschlechtsEingeschränkter Zugriffhttps://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht
Öffentliche Quellen • 59
- 1. 19/4669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden AngabenBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 19/6477 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/4669, 19/5422, 19/5447 Nr. 19, 19/6467 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden AngabenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2018
- 3. 19/4946 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 4. 19/6478 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/4669, 19/5422, 19/5447 Nr. 19, 19/6467 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden AngabenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2018
- 5. 19/6467 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4669, 19/5422, 19/5447 Nr. 19 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben b) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Achim Kessler, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4828 - Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, körperliche Unversehrtheit - Die Grund- und Menschenrechte zur geschlechtlichen Vielfalt gewährleistenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2018
- 6. 19/9002 - Kleine Anfrage: Auswirkungen und Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“)Bundestag Drucksachen · 3. April 2019
- 7. 19/9886 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9002 - Auswirkungen und Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ("Dritte Option")Bundestag Drucksachen · 7. Mai 2019
- 8. 19/10303 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Mai 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2019