Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. November 2013
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1. November 2020
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1. November 2022
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21. Juli 2023
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5. November 2025
5. November 2025
(1) Die Personenstandsregister und die Sicherungsregister sind räumlich getrennt voneinander und vor unberechtigtem Zugriff geschützt aufzubewahren. Zum Schutz vor physischer Vernichtung beider Register durch Naturkatastrophen und Großschadenslagen soll die räumliche Trennung zwischen elektronischem Register und Sicherungsregister mindestens 20 Kilometer betragen.
(2) Die Personenstandsregister sind dauernd aufzubewahren. Für die Sicherungsregister und die Sammelakten endet die Pflicht zur Aufbewahrung mit Ablauf der in § 5 Absatz 5 für das jeweilige Register genannten Frist.
(3) Nach Ablauf der in § 5 Absatz 5 genannten Fristen sind die entsprechenden Teile der Personenstandsregister, Sicherungsregister und Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten. Die entsprechenden Registereinträge und Sammelakten sind nach der Übernahme oder Ablehnung der Übernahme durch die Archive im Standesamt zu löschen; dies gilt nicht bei Ablehnung der Übernahme von Personenstandsregistern.
Fachbeiträge • 3
- 1. Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung: Warum Archive oft den entscheidenden Beweis liefernEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Helmer Tieben · www.mth-partner.de · 27. April 2026
- 2. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 20. April 2026
- 3. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. September 2026
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11291 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von SamenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 3. 20/3064 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/2294 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. August 2022
- 4. 20/3719 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/2294, 20/3064, 20/3369 Nr. 1.15 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 28. September 2022
- 5. 20/2294 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2022
- 6. 20/6436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher RegelungenBundestag Drucksachen · 19. April 2023
- 7. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 8. 21/2997 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur VaterschaftsanfechtungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2025