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Version
1. November 2020
1. November 2020
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Version
5. November 2025
5. November 2025
(1) Die Registereinträge sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes durch Folgebeurkundungen und Hinweise zu ergänzen und zu berichtigen (Fortführung).
(2) Folgebeurkundungen sind Einträge, die den Beurkundungsinhalt verändern.
(3) Hinweise stellen den Zusammenhang zwischen verschiedenen Beurkundungen her, die dieselbe Person, deren Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder betreffen.
(4) Die Fortführung obliegt dem für die Führung des Personenstandsregisters (§ 3 Abs. 1) zuständigen Standesamt. Öffentliche Stellen haben diesem Standesamt Anlässe, die zu einer Folgebeurkundung oder zu einem Hinweis führen, mitzuteilen.
(5) Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
- 1.
- für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
- 2.
- für Geburtenregister 110 Jahre;
- 3.
- für Sterberegister 30 Jahre; für Sterberegister des Sonderstandesamts in Bad Arolsen 80 Jahre.
Fachbeiträge • 10
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Öffentliche Quellen • 24
- 1. 11/7760 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz -Bundestag Drucksachen · 31. August 1990
- 2. 13/4898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 1996
- 3. 13/9416 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/4898 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 1997
- 4. 14/3751 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG)Bundestag Drucksachen · 4. Juli 2000
- 5. 14/4550 - Bericht: a)zu GE d. Abg. Alfred Hartenbach, w. Abg. u. Frak. SPD sowie d. Abg. Volker Beck (Köln), w. Abg. u. Frakt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/3751- E eines G zur Beendig. der Diskriminierung gleichgeschlechtl. Gemeinschaften: Lebenspartnersch. (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) b)zu GE d. Abg. Hildebrecht Braun (Aug.), w. Abg. u. Frakt. FDP -14/1259- E eines G zur Reg. der Rechtsverhältn. eingetrag. Lebenspartnersch. (Eingetragene-Lebenspartnerschaften-Gesetz- ELPSchG) c)zu GE FDP 14/326 d) zu GE PDS 14/308Bundestag Drucksachen · 9. November 2000
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