Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Mai 2000
1. Mai 2000
>
Version
1. April 2008
1. April 2008
>
Version
1. Januar 2009
1. Januar 2009
>
Version
12. Januar 2026
12. Januar 2026
(1) Für die Zulässigkeit des Rechtsweges und der Verfahrensart sowie für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes mit folgender Maßgabe entsprechend:
- 1.
- Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die örtliche Zuständigkeit sind unanfechtbar.
- 2.
- Der Beschluß nach § 17a Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergeht, sofern er nicht lediglich die örtliche Zuständigkeit zum Gegenstand hat, auch außerhalb der mündlichen Verhandlung stets durch die Kammer.
(1a) Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne des Satzes 1 nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.
(2) Die Tarifvertragsparteien können im Tarifvertrag die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts festlegen für
- 1.
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis und aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses, das sich nach einem Tarifvertrag bestimmt,
- 2.
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Verhältnis einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien zu den Arbeitnehmern oder Arbeitgebern.
Fachbeiträge • 138
- 1. BAG, Urteil v. 12.12.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Dezember 2017
- 2. BAG, Beschluss v. 04.12.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Dezember 2013
- 3. BAG, Beschluss v. 12.06.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Juni 2018
- 4. ArbG Berlin 41 Ca 16379/20Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 29. März 2021
- 5. Kündigung erhalten - wann muss ich Kündigungsschutzklage erheben?Eingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 8. Mai 2026
- 6. Zuständigkeit des ArbeitsgerichtsEingeschränkter ZugriffDingeldein Rechtsanwälte · www.dingeldein.de · 28. Dezember 2023
- 7. Örtlich zuständiges Arbeitsgericht bei Entschädigungsansprüchen von Bewerbern nach § 15 Abs. 2 AGGEingeschränkter ZugriffDr. Christopher Von Harbou · www.rechtsanwalt-harbou.de · 29. April 2025
- 8. Die Kündigungsschutzklage, Teil 01Eingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Martin Kull Dr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000