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1. Juli 2001
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15. August 2002
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1. Juli 2004
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29. Dezember 2004
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1. April 2005
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18. August 2006
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29. Dezember 2006
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3. Mai 2011
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16. August 2014
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10. Juli 2015
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1. Januar 2018
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31. Januar 2023
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12. Januar 2026
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30. April 2026
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(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für
- 1.
- Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
- 2.
- Angelegenheiten aus dem Sprecherausschußgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 34 bis 36 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
- 3.
- Angelegenheiten aus dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz, soweit über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat und über ihre Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
- 3a.
- Angelegenheiten aus den §§ 177, 178 und 222 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
- 3b.
- Angelegenheiten aus dem Gesetz über Europäische Betriebsräte, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 43 bis 45 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
- 3c.
- Angelegenheiten aus § 51 des Berufsbildungsgesetzes;
- 3d.
- Angelegenheiten aus § 10 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes;
- 3e.
- Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675, 3686) mit Ausnahme der §§ 45 und 46 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
- 3f.
- Angelegenheiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911, 1917) mit Ausnahme der §§ 47 und 48 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung zu entscheiden ist;
- 3g.
- Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 34 und 35 und nach den §§ 23 bis 28 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
- 3h.
- Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 38 und 39 und nach den §§ 25 bis 30 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Absatz 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
- 4.
- die Entscheidung über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung;
- 5.
- die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes, einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, einer Rechtsverordnung nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes;
- 6.
- die Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag.
(2) In Streitigkeiten nach diesen Vorschriften findet das Beschlußverfahren statt.
Fachbeiträge • 178
- 1. Verbandstarifvertrag - und der Einwirkungsanspruch der GewerkschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Oktober 2024
- 2. Der Streit um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und die AntragsbefugnisEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Juli 2018
- 3. Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbarEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 11. Juli 2017
- 4. Arbeitsgerichtsverfahren 10Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. März 2020
- 5. BAG, Beschluss v. 29.06.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2011
- 6. BVerfG, Urteil v. 06.10.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Oktober 2015
- 7. BAG, Beschluss v. 04.12.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Dezember 2013
- 8. BVerfG, Urteil v. 11.07.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. Juli 2017
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/12510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des ArbeitsgerichtsgesetzesBundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 2. 20/3817 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und SpaltungenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 3. 20/14345 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 4. 21/1941 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025