(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 8 Absatz 1 oder § 12 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 5, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einrichtet,
- 2.
- entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 einen Umsetzungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig veröffentlicht,
- 3.
- entgegen § 9 Absatz 2 Satz 1 einen Umsetzungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bestätigen lässt,
- 4.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 10 Satz 2 zuwiderhandelt,
- 5.
- entgegen § 11 Absatz 1 oder 2 Satz 1 ein Rechenzentrum nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt,
- 6.
- entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 7.
- entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 Abwärme nicht vermeidet oder nicht reduziert,
- 8.
- entgegen § 17 Absatz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt oder
- 9.
- entgegen § 17 Absatz 2 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aktualisiert.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 5 und 7 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ausgenommen hiervon ist Absatz 1 Nummer 7.
Fachbeiträge • 10
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/12945 - Kleine Anfrage: Umsetzung des EnergieeffiziensgesetzesBundestag Drucksachen · 26. September 2024
- 2. 20/13325 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12945 - Umsetzung des EnergieeffizienzgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2024
- 3. 21/8027 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der EnergieeffizienzrichtlinieBundestag Drucksachen · 16. September 2026
- 4. 21/6259 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - drucksache 21/5391 - Umsetzungsstand der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie in der Energieeffizienzgesetz-NovelleBundestag Drucksachen · 2. Juni 2026
- 5. 21/5007 - Kleine Anfrage: Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei RechenzentrenBundestag Drucksachen · 26. März 2026
- 6. 21/5391 - Kleine Anfrage: Umsetzungsstand der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie in der Energieeffizienzgesetz-NovelleBundestag Drucksachen · 16. April 2026
- 7. 21/5725 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5007 - Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei RechenzentrenBundestag Drucksachen · 5. Mai 2026