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4. März 2025
4. März 2025
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28. Juli 2026
28. Juli 2026
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Approbationsordnung für Zahnärzte unter Berücksichtigung von Artikel 34 der Richtlinie 2005/36/EG die Mindestanforderungen an das Studium der Zahnmedizin, das Nähere über die staatliche zahnärztliche Prüfung und die Approbation. Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung darf vom Bestehen höchstens zweier Vorprüfungen abhängig gemacht werden. Für die Meldung zu den Prüfungen und zu den Vorprüfungen sind Fristen festzulegen. In der Rechtsverordnung ist ferner die Anrechnung von Hochschulausbildungen und Prüfungen, die innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgelegt werden, zu regeln.
(2) In der Rechtsverordnung sind die Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3, insbesondere die Vorlage der vom Antragsteller vorzulegenden Nachweise und die Ermittlung durch die zuständigen Behörden entsprechend den Artikeln 8, 50, 51 und 56 der Richtlinie 2005/36/EG, die Fristen für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt und die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises zu regeln.
(2a) In der Rechtsverordnung sind Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung nach § 12a Absatz 7 Satz 2 und der Kenntnisprüfung nach § 12b Absatz 2 und 3 sowie zu Erteilung und Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 und der Erlaubnis zur partiellen Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13a vorzusehen. In der Rechtsverordnung können die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen geregelt werden.
(2b) In der Rechtsverordnung ist darüber hinaus die Pflicht von Berufsqualifikationsinhabern zu regeln, nach Maßgabe des Artikels 52 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG die Berufsbezeichnung des Aufnahmestaats zu führen und eine Abkürzung zu verwenden.
(3) Abweichungen von den in den Absätzen 1 bis 2b sowie der auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnung enthaltenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen. Abweichend von Satz 1 können die Länder Abweichungen von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Fortbildungen im VerwaltungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.steinmetz-rechtsanwaelte.de · 13. Juni 2025
- 2. Fortbildungen im VerwaltungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.steinmetz-rechtsanwaelte.de · 13. Juni 2025
- 3. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.steinmetz-rechtsanwaelte.de · 8. September 2017
- 4. Fortbildungen im VerwaltungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.steinmetz-rechtsanwaelte.de · 13. Juni 2025
- 5. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.steinmetz-rechtsanwaelte.de · 13. Juni 2025
- 6. Landgericht Frankfurt am Main: „Bleaching“ ist keine Ausübung von ZahnheilkundeEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 13. Februar 2007
- 7. § 9 GOZ im PraxislaborEingeschränkter Zugriffwww.bzaek.de · 17. Juli 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/5539 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5180 - Neue Approbationsordnung für ZahnärzteBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 2. 19/5180 - Kleine Anfrage: Neue Approbationsordnung für ZahnärzteBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2018
- 3. 19/8753 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der ArzneimittelversorgungBundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 4. 19/10681 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8753 - Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6196 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen bei der Verordnung von Cannabis c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/2666 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes d) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5862 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Erleichterte Verordnung von medizinischem Cannabis für Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung e) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6419 - Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden, Importquote abschaffen, Arzneimittelsicherheit verbessern f) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8988 - Alle Arzneimittel auf die krebserregende Verunreinigung N-Nitrosodimethylamin untersuchen g) zu dem Antrag der der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8962 - Streichung der Importförderklausel für ArzneimittelBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 5. 21/3207 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in HeilberufenBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025