(1) Die Fraktionen wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages mit.
(2) Die Fraktionen können mit Fraktionen anderer Parlamente und parlamentarischen Einrichtungen national und international zusammenarbeiten.
(3) Zu den Aufgaben der Fraktionen gehört eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge, Initiativen und Konzepte der Fraktionen, der Vermittlung ihrer politischen Standpunkte und dem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarisch-politische Fragen. Die Fraktionen sind im Rahmen ihrer zulässigen Aufgabenwahrnehmung bei der Wahl der Mittel, des Orts, der Zeit und der Häufigkeit ihrer Unterrichtung frei. Zu den Mitteln gehört insbesondere auch die digitale Kommunikation. Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen unterliegt nicht dem Gebot der politischen Neutralität. Die Fraktionen müssen als Urheber ausdrücklich erkennbar sein. Sechs Wochen vor Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament bedarf die Öffentlichkeitsarbeit eines besonderen parlamentarischen Anlasses.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/12979 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Abgeordneten zu Informationen (Abgeordneteninformationsgesetz)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 2. 20/4015 - Unterrichtung: Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des AbgeordnetengesetzesBundestag Drucksachen · 17. Oktober 2022
- 3. 20/854 - Unterrichtung: Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des AbgeordnetengesetzesBundestag Drucksachen · 28. Februar 2022
- 4. 20/10850 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Notwendigkeit eines neuen Rechtsrahmens für die Nutzung sozialer Medien durch die Fraktionen des Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 27. März 2024
- 5. 20/13714 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11944 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere ÄnderungenBundestag Drucksachen · 11. November 2024
- 6. 20/9050 - Unterrichtung: Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des AbgeordnetengesetzesBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 7. 20/12700 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur geplanten Reform der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen - Gesetzentwurf vom 25. Juni 2024 zur Änderung der §§ 55 und 58 des AbgeordnetengesetzesBundestag Drucksachen · 5. September 2024
- 8. 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 7. November 2023