(1) Die Mitgliederhauptversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
(2) Alle Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind sowohl zur Teilnahme an der Mitgliederhauptversammlung als auch zur Abstimmung berechtigt.
(3) Die Verwertungsgesellschaft regelt in dem Statut die Voraussetzungen, unter denen die Mitglieder an der Mitgliederhauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Vertreter teilnehmen können und ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Verwertungsgesellschaft kann die elektronische Ausübung weiterer Mitgliedschaftsrechte zulassen.
(4) Jedes Mitglied muss nach Gesetz oder nach dem Statut berechtigt sein, seine Rechte in der Mitgliederhauptversammlung auch durch einen Vertreter ausüben zu lassen, sofern die Vertretung nicht zu einem Interessenkonflikt führt. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere darin, dass derselbe Vertreter Mitglieder verschiedener im Statut festgelegter Kategorien vertritt. Die Verwertungsgesellschaft kann in dem Statut die Anzahl der durch denselben Vertreter vertretenen Mitglieder beschränken, wobei diese Anzahl zehn nicht unterschreiten darf. Eine Vollmacht zur Vertretung eines Mitglieds in einer Mitgliederhauptversammlung ist nur wirksam, wenn sie auf die Vertretung des Mitglieds in dieser Mitgliederhauptversammlung beschränkt ist. Der Vertreter ist verpflichtet, entsprechend den Anweisungen des Mitglieds abzustimmen, das ihn bestellt hat.
Fußnote
(+++ § 19 Abs. 3: Zur Anwendung vgl. § 20 Abs. 3 +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. Anspruch gegen Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund BorrelioseEingeschränkter Zugriffwww.anwaltgraf.de · 1. Mai 2014
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichernBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021