(1) Hersteller haben ihre Elektro- und Elektronikgeräte möglichst so zu gestalten, dass insbesondere die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen berücksichtigt und erleichtert werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind möglichst so zu gestalten, dass Altbatterien und Altakkumulatoren durch Endnutzer problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können. Sind Altbatterien oder Altakkumulatoren nicht problemlos durch den Endnutzer entnehmbar, sind die Elektro- und Elektronikgeräte so zu gestalten, dass die Altbatterien und Altakkumulatoren problemlos und zerstörungsfrei und mit handelsüblichem Werkzeug durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können.
(2) Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen, beispielsweise im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder auf Sicherheitsvorschriften.
(3) Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, in denen aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig und eine ständige Verbindung zwischen dem Gerät und der Batterie oder dem Akkumulator erforderlich sind.
(4) Jeder Hersteller hat Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, welche den Endnutzer informieren über
- 1.
- den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und
- 2.
- deren oder dessen sichere Entnahme.
Fachbeiträge • 9
- 1. Änderungen im ElektroG zum 01.01.2022Eingeschränkter ZugriffBlog News · www.sbs-legal.de · 14. Januar 2022
- 2. Rechtslage „Austauschbarkeit von Akkus“ gesetzlich vorgeschriebenEingeschränkter ZugriffDana.Wiest · www.dr-schulte.de · 28. März 2013
- 3. MeldungEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 5. April 2019
- 4. ArchivEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 18. April 2019
- 5. ArchivEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 18. April 2019
- 6. MeldungEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 5. April 2019
- 7. Fest verbaute Akkus in Elektrogeräten: Rechtliche Einordnung und GrenzenEingeschränkter ZugriffNicolai Amereller · www.it-recht-kanzlei.de · 24. Oktober 2017
- 8. AktuellesEingeschränkter Zugriffwww.goertz-legal.de · 19. Januar 2018
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 18/11622 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung - Drucksache 18/11241 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 2. 19/13084 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12561 - Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte BrändeBundestag Drucksachen · 10. September 2019
- 3. 19/11515 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juli 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2019
- 4. 19/16412 - Antrag: Elektroschrott - Wertstoffkreisläufe schließenBundestag Drucksachen · 9. Januar 2020
- 5. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 6. 19/21610 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes - Drucksache 19/19930 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. August 2020
- 7. 19/16419 - Antrag: Elektroschrott reduzieren - Recht auf ReparaturBundestag Drucksachen · 9. Januar 2020
- 8. 19/19930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BatteriegesetzesBundestag Drucksachen · 15. Juni 2020