(1) Wenn ein Beteiligter seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, entscheidet über Anträge in Unterhaltssachen in den Fällen des Artikels 3 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 das für den Sitz des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständige Amtsgericht. Für den Bezirk des Kammergerichts ist das Amtsgericht Pankow zuständig.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht des Oberlandesgerichtsbezirks oder, wenn in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet sind, einem Amtsgericht für die Bezirke aller oder mehrerer Oberlandesgerichte zuzuweisen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Fachbeiträge • 8
- 1. Internationale Zuständigkeit bei Unterhaltsklagen öffentlicher KassenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Januar 2014
- 2. AG Kehl, Beschluss vom 09.02.2015, 1 F 34/15:Eingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-schneble.de · 12. Mai 2013
- 3. Bindungswirkung eines VerweisungsbeschlussesEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 10. August 2019
- 4. Europäische Unterhaltsverordnung und Haager UnterhaltsprotokollEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoernig.de · 30. März 2024
- 5. Rechtsanwalt Dr. jur. SchröckEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 6. Örtliche Zuständigkeit 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. August 2017
- 7. Kinder aus Migrationsfamilien in der RechtspraxisEingeschränkter ZugriffVon (Verfasser) Dr. Stefan Motzer, Richter Am Olg; Roland Kugler, Rechtsanwalt; Michael Grabow, Richter Am Ag · https://www.otto-schmidt.de/
- 8. NRW-JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/5918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des UnterhaltsverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2015
- 2. 19/4852 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen PrivatrechtsBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2018