(1) Der Erdölbevorratungsverband ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.
(2) Aufgabe des Erdölbevorratungsverbandes ist die Erfüllung der ihm nach diesem Gesetz obliegenden Bevorratungspflicht.
(3) Der Erdölbevorratungsverband kann von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder deren zentralen Bevorratungsstellen für einen bestimmten Zeitraum Aufgaben, die die Verwaltung ihrer Vorräte betreffen, übernehmen. Dies setzt die Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie voraus.
(4) Der Erdölbevorratungsverband kann sich an privatrechtlichen Gesellschaften beteiligen, sofern sich der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt und die Einzahlungsverpflichtung des Erdölbevorratungsverbandes auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der Erwerb setzt die Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen voraus.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/14873 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 2. 19/9524 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8812 - Steuerliche Rahmenbedingungen der strategischen Ölreserven des BundesBundestag Drucksachen · 16. April 2019
- 3. 19/8812 - Kleine Anfrage: Steuerliche Rahmenbedingungen der strategischen Ölreserven des BundesBundestag Drucksachen · 29. März 2019
- 4. 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 21/5141 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren RegelungenBundestag Drucksachen · 1. April 2026