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28. Januar 2022
28. Januar 2022
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24. November 2025
24. November 2025
(1) Das Feilbieten von Arzneimitteln und das Aufsuchen von Bestellungen auf Arzneimittel im Reisegewerbe sind verboten; ausgenommen von dem Verbot sind für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegebene Fertigarzneimittel, die
- 1.
- mit ihren verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnete, in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile oder Presssäfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen sind, sofern diese mit keinem anderen Lösungsmittel als Wasser hergestellt wurden, oder
- 2.
- Heilwässer und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen sind.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 erster Halbsatz findet keine Anwendung, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Dies gilt auch für Handlungsreisende und andere Personen, die im Auftrag und im Namen eines Gewerbetreibenden tätig werden.
Fachbeiträge • 5
- 1. Air Liquide Healthcare ÖsterreichEingeschränkter Zugriffwww.airliquide.com · 5. Juli 2018
- 2. STICKSTOFF medizinisch AIR LIQUIDEEingeschränkter Zugriffwww.airliquide.com · 18. Mai 2025
- 3. STICKOXYDUL medizinisch AIR LIQUIDEEingeschränkter Zugriffwww.airliquide.com · 18. April 2025
- 4. Air Liquide Healthcare ÖsterreichEingeschränkter Zugriffwww.airliquide.com · 18. April 2025
- 5. KOHLENDIOXID medizinisch AIR LIQUIDEEingeschränkter Zugriffwww.airliquide.com · 18. April 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im ReisegewerbeBundestag Drucksachen · 10. Januar 2018