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23. Juli 2009
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26. Oktober 2012
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24. Dezember 2016
24. Dezember 2016
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24. November 2025
24. November 2025
(1) Abweichend von den §§ 5 und 8 Absatz 1 und 2 dürfen die dort bezeichneten Arzneimittel ausgeführt oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn die zuständige Behörde des Bestimmungslandes die Einfuhr oder das Verbringen genehmigt hat. Aus der Genehmigung nach Satz 1 muss hervorgehen, dass der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes die Versagungsgründe bekannt sind, die dem Inverkehrbringen im Geltungsbereich dieses Gesetzes entgegenstehen.
(2) Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers, des Herstellers, des Ausführers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die zuständige Behörde oder die zuständige Bundesoberbehörde, soweit es sich um zulassungsbezogene Angaben handelt und der Zulassungsinhaber seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereiches des Arzneimittelgesetzes hat, ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus. Wird der Antrag von der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes gestellt, ist vor Erteilung des Zertifikats die Zustimmung des Herstellers einzuholen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Strafbarkeit, Strafen und VerstoßEingeschränkter ZugriffSandra Hofmeister · www.rgra.de · 4. November 2020
- 2. ArchivEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 18. April 2019
- 3. ArchivEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 18. April 2019
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/4596 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3712 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. November 2022
- 2. 20/1966 - Kleine Anfrage: Praktische Umsetzung der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten EpidemieBundestag Drucksachen · 25. Mai 2022
- 3. 20/3271 - Antrag: Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie sofort außer Kraft setzenBundestag Drucksachen · 6. September 2022
- 4. 20/2420 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1966 - Praktische Umsetzung der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten EpidemieBundestag Drucksachen · 22. Juni 2022