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22. Juli 2017
22. Juli 2017
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24. November 2025
24. November 2025
(1) Im Falle der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten war. Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, dem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.
(2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung erzeugt, aber noch nicht geboren war.
(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.
Fachbeiträge • 7
- 1. Hinterbliebenengeld - Darstellung (Stand 07/2023)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 31. Juli 2023
- 2. Hinterbliebenengeld - Darstellung (Stand 09/2024)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 4. September 2024
- 3. Hinterbliebenengeld - Darstellung (Stand 03/2022)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 18. März 2022
- 4. Hinterbliebenengeld - Übersicht (Stand 09/2021)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 17. September 2021
- 5. Hinterbliebenengeld - Darstellung (Stand 08/2024)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 5. August 2024
- 6. Hinterbliebenengeld - Darstellung (Stand 08/2022)Eingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 4. August 2022
- 7. Wer muss außer dem Erben die Kosten zahlen?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 21. Mai 2019
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11397 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf HinterbliebenengeldBundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 2. 19/17589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15620, 19/16406, 19/16578 Nr. 1.13 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/15070 - Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung - Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/16057 - Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16035 - EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren - Patientenversorgung sicherstellenBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 3. 19/28658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. April 2021