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23. Juli 2009
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26. Oktober 2012
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28. Januar 2022
28. Januar 2022
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24. November 2025
24. November 2025
(1) Fertigarzneimittel dürfen als homöopathische Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie in ein bei der zuständigen Bundesoberbehörde zu führendes Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen sind (Registrierung). Einer Zulassung bedarf es nicht; § 21 Absatz 3 findet entsprechende Anwendung. Einer Registrierung bedarf es nicht für Arzneimittel, die von einem pharmazeutischen Unternehmer in Mengen bis zu 1 000 Packungen in einem Jahr in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, es handelt sich um Arzneimittel,
- 1.
- die Zubereitungen aus Stoffen gemäß § 3 Nr. 3 oder 4 enthalten,
- 2.
- die mehr als den hundertsten Teil der in nicht homöopathischen, der Verschreibungspflicht nach § 48 unterliegenden Arzneimitteln verwendeten kleinsten Dosis enthalten oder
- 3.
- bei denen die Tatbestände des § 39 Abs. 2 Nr. 3, 4, 6, 7 oder 9 vorliegen.
(2) Dem Antrag auf Registrierung sind die in § 22 und § 24 bezeichneten Angaben, Unterlagen und Gutachten beizufügen. Das gilt nicht für die Angaben über die Wirkungen und Anwendungsgebiete, für die Unterlagen und Gutachten über die klinische Prüfung sowie für Angaben nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 und 5a und Absatz 7 Satz 2. Die Unterlagen über die pharmakologisch-toxikologische Prüfung sind vorzulegen, soweit sich die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nicht anderweitig, insbesondere durch einen angemessen hohen Verdünnungsgrad ergibt. § 22 Absatz 1a gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 8
- 1. Tierärzteblatt 10/21Eingeschränkter Zugriffwww.wws-ulm.de · 29. Oktober 2021
- 2. LSG Baden-Württemberg: DocMorris hat Anspruch auf Erstattung des Herstellerrabatts auf Arzneimittel gem. Paragraph 130a Abs. 1 Satz 2 SGB V.Eingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 1. Februar 2008
- 3. Landgericht Frakfurt am Main entscheidet zu Gunsten von DocMorris und erlaubt den Versandhandel mit Medikamenten nach Deutschland.Eingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 6. Februar 2006
- 4. OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 2003, AZ.: 3 U 3120/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 2003, AZ.: 3 U 3120/02Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Werbung für homöopathische Arzneimittel: Was ist zu beachten?Eingeschränkter ZugriffNicolai Amereller · www.it-recht-kanzlei.de · 24. April 2016
- 7. BVerwG 3 C 23.07, Urteil vom 16. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 24.07, Urteil vom 16. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/28658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 2. 21/2475 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen BußgeldgesetzesBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025