(1) Die Stipendien werden aus von den Hochschulen eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln finanziert.
(2) Haben die Hochschulen von den privaten Mittelgebern pro Stipendium einen Betrag von mindestens 150 Euro monatlich eingeworben, wird dieser vom Bund pro Stipendium um einen Betrag von 150 Euro aufgestockt. Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens eingeworben werden können.
(3) Die privaten Mittelgeber können für die von ihnen anteilig finanzierten Stipendien eine Zweckbindung für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge festlegen. Die aufstockenden öffentlichen Mittel folgen dieser privaten Zweckbindung. Bis zu zwei Drittel der von den Hochschulen pro Kalenderjahr neu bewilligten Stipendien können solche sein, die die privaten Mittelgeber mit einer Zweckbindung versehen haben.
(4) Ein Stipendium nach diesem Gesetz können höchstens 8 Prozent der Studierenden einer Hochschule erhalten. Die Erreichung dieser Höchstgrenze erfolgt schrittweise.
Fachbeiträge • 1
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 17/3699 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3359- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG) 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 17/2427- Mittel des nationalen Stipendienprgramms für eine Erhöhung des BAföG nutzenBundestag Drucksachen · 10. November 2010
- 2. 17/1552 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2010
- 3. 17/3359 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2010
- 4. 17/1645 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Mai 2010 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Mai 2010
- 5. 17/10430 - Antwort: Deutschlandstipendium und BegabtenförderungswerkeBundestag Drucksachen · 6. August 2012
- 6. 17/10448 - Antwort: Geplante Ausgaben für Bildung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2013 und in der mittelfristigen FinanzplanungBundestag Drucksachen · 10. August 2012
- 7. 17/9855 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Mai 2012 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juni 2012
- 8. 18/2030 - Antwort: Entwicklung des Deutschlandstipendiums - Drucksache 18/1741 -Bundestag Drucksachen · 1. Juli 2014