(1) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die Bewilligung eines Stipendiums umfasst die Entscheidung über den Bewilligungszeitraum, die Höhe des Stipendiums sowie die Förderungsdauer. Der Bewilligungszeitraum soll mindestens zwei Semester betragen. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
(2) Das Stipendium kann ab dem ersten Hochschulsemester vergeben werden. Innerhalb der Förderungsdauer soll der Bewilligungszeitraum von Amts wegen verlängert werden. Die Bewilligung kann nur erteilt oder verlängert werden, wenn für den Bewilligungszeitraum Mittel nach § 11 Absatz 2 zur Verfügung stehen.
(3) Die Auszahlung setzt voraus, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin an der Hochschule immatrikuliert ist, die das Stipendium vergibt. Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt. Maßgeblich ist die Semesterdauer an der Hochschule, die das Stipendium vergeben hat. Die Bewerbung um ein erneutes Stipendium an der neuen Hochschule ist möglich.
(4) Das Stipendium wird auch während der vorlesungsfreien Zeit und, abweichend von Absatz 3, während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts gezahlt.
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 17/1645 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Mai 2010 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Mai 2010
- 2. 17/10430 - Antwort: Deutschlandstipendium und BegabtenförderungswerkeBundestag Drucksachen · 6. August 2012
- 3. 18/10183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des BundesBundestag Drucksachen · 2. November 2016
- 4. 18/9177 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des BundesBundestag Drucksachen · 11. Juli 2016
- 5. 19/9121 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8246 - Erfolgsbilanz und Zukunft des DeutschlandstipendiumsBundestag Drucksachen · 28. März 2019