Zur bundesweiten Vereinheitlichung der Bedingungen für den Messstellenbetrieb und der Datenverarbeitung kann die Bundesnetzagentur Festlegungen nach § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen
- 1.
- im Sinne von § 52 zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards für die nicht unmittelbare Kommunikation mit dem intelligenten Messsystem im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
- 2.
- zu den notwendigen Anforderungen an die Einhaltung der Transparenzvorgaben aus § 54, insbesondere Festlegungen zu einheitlichen Formaten und Formblättern,
- 3.
- zu den näheren Anforderungen nach Kapitel 2 und 3 Abschnitt 1 und 2, insbesondere zur Ausgestaltung der Pflichten der an der Datenkommunikation Beteiligten,
- 4.
- zur Plausibilisierung von Messwerten, zur Bildung von Ersatzwerten bei Messfehlern sowie zur sternförmigen Kommunikation im Sinne von § 60 Absatz 2 und zu diesbezüglichen Übergangsregelungen zur Markteinführung sowie ab 2026 auf Basis der Bewertung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 60 Absatz 2 zur Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und zur Datenübermittlung über das Smart-Meter-Gateway direkt an die berechtigten Stellen sowie zu Sonderregelungen für die Bereiche Gas und Wasserstoff,
- 5.
- zu Regeln für die Marktkommunikation mit intelligenten Messsystemen,
- 6.
- zur Ausgestaltung der Standardkonfiguration des Smart-Meter-Gateways für die erforderliche Datenkommunikation im Sinne von § 60 Absatz 3 und 4,
- 7.
- zur Stammdatenübermittlung im Sinne von § 63,
- 8.
- zu Fällen notwendiger Datenverarbeitung, insbesondere zu Zwecken der zulässigen Datenverarbeitung und zur standardmäßigen Übermittlung im Sinne der §§ 66 bis 69,
- 9.
- zur Verpflichtung der zur Datenverarbeitung berechtigten Stellen, Messwerte zu löschen,
- 10.
- zu bundeseinheitlichen Regelungen zum Datenaustausch im Sinne der §§ 52 und 60 Absatz 1 zwischen den betroffenen Marktteilnehmern, insbesondere hinsichtlich Fristen, Formaten sowie Prozessen, die eine größtmögliche Automatisierung ermöglichen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Positionspapier: Umsetzung Gesetz zur Digitalisierung der EnergiewendeEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 20. Mai 2016
- 2. Verfahrenseinstellung aufgrund Urteil Lv 7/17Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. August 2019
- 3. Update: Digitalisierung der EnergiewendeEingeschränkter ZugriffNils Rudolph · www.frey.eu · 22. Juni 2017
- 4. Smart Metering: Stromzähler als Datenschutzrisiko?Eingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 4. Juli 2018
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/4674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 21/8298 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor - Drucksache 21/7867 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 3. 19/31009 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27819 - Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denkenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 4. 20/5549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der EnergiewendeBundestag Drucksachen · 7. Februar 2023
- 5. 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. September 2025