(1) Grundzuständige Messstellenbetreiber haben mindestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres Informationen zu veröffentlichen über
- 1.
- den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29,
- 2.
- ihre Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 und
- 3.
- mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Absatz 2.
(2) Spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 oder mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 hat der grundzuständige Messstellenbetreiber den betroffenen Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber sowie Messstellenbetreiber zu informieren und auf die Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers nach den §§ 5 und 6 sowie den Anschlussnutzer auf die erstmalige Möglichkeit zur Wahl des Messstellenbetreibers nach § 5 Absatz 1 Satz 2 zwei Jahre ab der Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem oder mit einem intelligentem Messsystem und einer Steuerungseinrichtung hinzuweisen.
Fachbeiträge • 10
- 1. MsbG-Reform 2025: Neue Spielregeln für Messstellenbetrieb und Datenkommunikation - Was Unternehmen jetzt wissen müssenEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 2. Einbaupflicht Intelligentes Messsystem: Rollout 2026Eingeschränkter ZugriffTobias Bagusche · www.bagusche.com · 22. August 2026
- 3. BDEW-Positionspapier: Zum Umfang und Zeitpunkt der Markterklärung des BSI nach § 30 MsbG für ErzeugungsanlagenEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 26. April 2022
- 4. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 20. März 2019
- 5. Keine Fristverkürzung beim MessstellenaustauschEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 15. März 2019
- 6. Digitales ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. März 2019
- 7. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. März 2019
- 8. Seite 53 von 57Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 11. April 2019
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/14199 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der NetzregulierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 2. 20/6006 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der EnergiewendeBundestag Drucksachen · 15. März 2023
- 3. 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. September 2025