(1) Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet.
(2) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, wird der monatliche Förderungsbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 zur Hälfte als Darlehen geleistet. Satz 1 gilt nicht
- 1.
- für den Zuschlag zum Bedarf nach § 13 Absatz 4 für nachweisbar notwendige Studiengebühren,
- 2.
- für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird,
- 3.
- für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b.
(3) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, erhält der Auszubildende Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen
- 1.
- (weggefallen)
- 2.
- für eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3, soweit die Semesterzahl der hierfür maßgeblichen Förderungshöchstdauer, die um die Fachsemester der vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Ausbildung zu kürzen ist, überschritten wird,
- 3.
- nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5.
Fachbeiträge • 10
- 1. BVerwG 6 C 11.09, Urteil vom 15. Dezember 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 6 C 8.09, Urteil vom 15. Dezember 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 3 PKH 3.08, Beschluss vom 08. September 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 6 C 10.09, Urteil vom 15. Dezember 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Abgebrochene Studiengänge sind beim BAföG anzurechnenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 30. Juni 2011
- 6. BVerwG 5 PKH 13.12, Beschluss vom 06. Februar 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Verfahrensinformation zu 5 PKH 8.12Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Abgebrochene Studiengänge sind beim BAföG anzurechnenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 30. Juni 2011