(1) Das Amt für Ausbildungsförderung nimmt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht anderen Stellen übertragen sind. Bei der Bearbeitung der Anträge können zentrale Verwaltungsstellen herangezogen werden.
(2) Es trifft die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheidet über den Antrag und erlässt den Bescheid hierüber.
(3) Das Amt für Ausbildungsförderung hat die Auszubildenden und ihre Eltern über die individuelle Förderung der Ausbildung nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu beraten.
(4) Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen zu diesem Zweck Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, sowie die Amts- und Förderungsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Übermittlung kann auch über eine von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle erfolgen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die ihm überlassenen Daten und Datenträger nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Satz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Personen, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen.
Fachbeiträge • 9
- 1. Rückforderung vom Amt und StrafverfahrenEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 16. November 2020
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 3. Anwalt für Strafrecht und StrafverteidigerEingeschränkter ZugriffBe · www.strafverteidiger-hamburg.com · 11. Juli 2020
- 4. Fachanwalt München - Rechtsanwalt Kämpf, MünchenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Strafrecht Kämpf, München · www.kanzlei-kaempf.net · 22. Juli 2026
- 5. BAföG-Betrug Anklageschrift - Fachanwalt StrafrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Strafrecht Kämpf, München · www.kanzlei-kaempf.net · 22. Juli 2026
- 6. ▷ Strafanzeige bei Hartz 4 und was Sie wissen solltenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Gregor Samimi · www.ra-samimi.de · 25. April 2026
- 7. BVerwG 5 C 3.09, Urteil vom 30. Juni 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 5 C 10.12, Urteil vom 14. März 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/9876 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8976 - Anerkennung von Zertifikaten von OnlinekursenBundestag Drucksachen · 3. Mai 2019
- 2. 19/18473 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)Bundestag Drucksachen · 8. April 2020
- 3. 21/3365 - Unterrichtung: Vierundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 11. Dezember 2025