(1) Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 102 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhöht sich der Bedarf um weitere 35 Euro monatlich. Für Auszubildende, die als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind und deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 240 Absatz 4 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 57 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch berechnet werden, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
(2) Für Auszubildende, die - außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 - als freiwilliges Mitglied oder nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 185 Euro monatlich. Für ihren Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 12 oder Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 - erhöht sich der Bedarf um 48 Euro monatlich.
(3) Für Auszubildende, die ausschließlich
- 1.
- beitragspflichtig bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das die in § 257 Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen erfüllt, und
- 2.
- aus dieser Versicherung Leistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Kranken- und Mutterschaftsgeldes entsprechen,
Fachbeiträge • 5
- 1. Studierende in der SozialversicherungEingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 18. Dezember 2025
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 3. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 27. September 2011
- 4. BVerwG 6 B 15.09, Beschluss vom 11. November 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG Urteil vom 02.12.2009 - 5 C 33.08Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 2. Dezember 2009
Öffentliche Quellen • 23
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- 2. 19/5391 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4646 - Finanzierung von ausländischen Studierenden in Deutschland aus EntwicklungsleistungenBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2018
- 3. 19/3364 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/508 - BAföG sichern und ausbauen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1748 - Armutsfeste Ausbildungsförderung einführenBundestag Drucksachen · 11. Juli 2018
- 4. 19/1748 - Antrag: Armutsfeste Ausbildungsförderung einführenBundestag Drucksachen · 19. April 2018
- 5. 19/498 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/356 - Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in § 13 Absatz 1 und 2 und § 13a des BundesausbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2018
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- 8. 19/14871 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13397, 19/13547 - Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2019