1. Januar 2008
31. Dezember 2024
(1) Hat der Urheber zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 einem anderen alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem anderen ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber nicht dem anderen gegenüber der Nutzung widerspricht. Der Widerspruch kann für Nutzungsarten, die am 1. Januar 2008 bereits bekannt sind, nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Im Übrigen erlischt das Widerspruchsrecht nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsrechte, die der Urheber bereits einem Dritten eingeräumt hat.
(2) Hat der andere sämtliche ihm ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte einem Dritten übertragen, so gilt Absatz 1 für den Dritten entsprechend. Erklärt der Urheber den Widerspruch gegenüber seinem ursprünglichen Vertragspartner, hat ihm dieser unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte über den Dritten zu erteilen.
(3) Das Widerspruchsrecht nach den Absätzen 1 und 2 entfällt, wenn die Parteien über eine zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsart eine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben.
(4) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerspruchsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.
(5) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der andere eine neue Art der Werknutzung nach Absatz 1 aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hat der Vertragspartner das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, haftet der Dritte mit der Aufnahme der neuen Art der Werknutzung für die Vergütung. Die Haftung des anderen entfällt.
Fachbeiträge • 5
- 1. Schadensersatz wegen nicht genehmigter Online-Veröffentlichungen von SammelwerkenEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 2. Unbekannte Nutzungsarten, § 31a UrhGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 14. April 2011
- 3. Schadensersatz wegen nicht genehmigter Online-Veröffentlichungen von SammelwerkenEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Widerspruch für Urheber bei unbekannten NutzungsartenEingeschränkter ZugriffClemens Pfitzer · www.kpw.law · 17. Dezember 2008
- 5. NFT und UrheberrechtEingeschränkter ZugriffJulia Hirschberg · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 12. Dezember 2022
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/1828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der InformationsgesellschaftBundestag Drucksachen · 15. Juni 2006
- 2. 16/5939 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1828- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/262- Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werdenBundestag Drucksachen · 4. Juli 2007
- 3. 16/5972 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/1828, 16/5939- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der InformationsgesellschaftBundestag Drucksachen · 4. Juli 2007
- 4. 18/7223 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2016
- 5. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021