Version
1. September 2008
1. September 2008
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.
Fachbeiträge • 33
- 1. eBay Bilderklau: Tool + Rechtstipps bei Foto DiebstahlEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 28. September 2015
- 2. Klage der TOBIS Film GmbH & Co. KGEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 25. September 2012
- 3. Fotorecht: Urhebervermutung, Beseitigungspflicht, LizenzhöheEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 4. Februar 2015
- 4. Plattform Recht: Wie man richtig mit Nutzerbeschwerden umgehtEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 15. Juni 2016
- 5. Software: Urheberrechtsschutz von ComputerprogrammenEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 26. September 2011
- 6. Textklau: Diese Rechte haben Urheber gegen VerletzerEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 3. Februar 2015
- 7. Anwalt für Fotorecht: Große FAQ und kostenlose ErstberatungEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 12. Oktober 2020
- 8. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 12. Mai 2022