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1. September 2008
1. September 2008
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.
Fachbeiträge • 200
- 1. Stadtpläne › Seite 3 › kanzlei.bizEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.biz · 25. September 2009
- 2. BGH, Urteil v. 14.11.2002Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 14. November 2002
- 3. Newsletter 3/2015Eingeschränkter Zugriffwww.raschlegal.de · 12. November 2015
- 4. Newsletter 02/ April 2015Eingeschränkter Zugriffwww.raschlegal.de · 30. April 2015
- 5. MagazinEingeschränkter Zugriffwww.lhr-law.de · 16. März 2015
- 6. Miturheberschaft in der KunstEingeschränkter ZugriffGiuliana Kolb · www.lhr-law.de · 3. Juni 2024
- 7. Abmahnung von B1 Recordings GmbH wegen „Pedro" und „Racoon Meme Video"Eingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 20. April 2026
- 8. LHR-Magazin - Beiträge zum Urheber- & DesignrechtEingeschränkter Zugriffwww.lhr-law.de · 26. Mai 2015
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021