Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Juli 2002
1. Juli 2002
>
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Fachbeiträge • +500
- 1. Was tun gegen M…Eingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 4. Oktober 2026
- 2. Urheberrecht - Was ist das ?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, Ll.M · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 4. Januar 2011
- 3. KI-Bilder und Urheberrecht: Wann entstehen geschü…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Michael Hanke · www.hanke.legal · 2. Oktober 2026
- 4. Das Urhebervertragsrecht, §§ 29, 31 ff. UrhGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 18. Februar 2010
- 5. Plattform haftet für BetrugEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. September 2026
- 6. Bildrechte im OnlineEingeschränkter ZugriffJschmidt · www.e-rechtsanwaelte.de · 29. September 2026
- 7. Helene Fischer kann aufatmenEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. TikTok-Musik-Abmahnung: Was tun? Kosten und UrteilEingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 27. September 2026
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/18039 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16638 - Beschränkung des Zugangs zu staatlichen Dokumenten durch das Berufen der Bundesregierung auf das UrheberrechtBundestag Drucksachen · 18. März 2020
- 2. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 19/30874 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30239 - Strukturwandel in der Lausitz - Ziele, Förderung, VerfahrenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 4. 20/13938 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13721 - Regelung Kunst am BauBundestag Drucksachen · 25. November 2024
- 5. 20/13242 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12867 - Hintergründe zum CO2-Rechner des UmweltbundesamtsBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2024
- 6. 20/12660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)Bundestag Drucksachen · 28. August 2024
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014