Version
1. Juli 2002
1. Juli 2002
>
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Fachbeiträge • 86
- 1. Fachanwalt für IT-Recht FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 3. Juli 2026
- 2. Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten SoftwareEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Juni 2025
- 3. Urheberrecht 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. April 2012
- 4. UrheberrechtsvergütungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. September 2024
- 5. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 6. Fotoklau: Schadensersatz, Lizenzanalogie, VerletzerzuschlagEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Januar 2016
- 7. Rechtsanwalt Ferner, Anwalt für GmbHEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 7. August 2025
- 8. Rechtsanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021