(1) Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d) dürfen nicht verfügbare Werke (§ 52b des Verwertungsgesellschaftengesetzes) aus ihrem Bestand vervielfältigen oder vervielfältigen lassen sowie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies gilt nur, wenn keine Verwertungsgesellschaft besteht, die diese Rechte für die jeweiligen Arten von Werken wahrnimmt und insoweit repräsentativ (§ 51b des Verwertungsgesellschaftengesetzes) ist. Nutzungen nach Satz 1 sind nur zu nicht kommerziellen Zwecken zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung ist nur auf nicht kommerziellen Internetseiten erlaubt.
(2) Der Rechtsinhaber kann der Nutzung nach Absatz 1 jederzeit gegenüber dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum widersprechen.
(3) Die Kulturerbe-Einrichtung informiert während der gesamten Nutzungsdauer im Online-Portal des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum über die betreffenden Werke, deren Nutzung und das Recht zum Widerspruch. Die öffentliche Zugänglichmachung darf erst erfolgen, wenn der Rechtsinhaber der Nutzung innerhalb von sechs Monaten seit Beginn der Bekanntgabe der Informationen nach Satz 1 nicht widersprochen hat.
(4) Die Nutzung nach Absatz 1 in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt als nur in dem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat erfolgt, in dem die Kulturerbe-Einrichtung ihren Sitz hat. Absatz 1 ist nicht auf Werkreihen anzuwenden, die überwiegend Werke aus Drittstaaten (§ 52c des Verwertungsgesellschaftengesetzes) enthalten.
Fachbeiträge • 4
- 1. Weitreichende Reform des deutschen Urheberrechts aufgrund europäischer VorgabenEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 19. Februar 2021
- 2. Prof. Dr. RaueEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
- 3. Prof. Dr. RaueEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
- 4. Prof. Dr. RaueEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 2. 20/602 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Januar 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Februar 2022
- 3. 20/1825 - Unterrichtung: Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz reformierten Vorschriften der §§ 60a bis 60h des UrheberrechtsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Mai 2022
- 4. 19/28171 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes - Drucksache 19/27426 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021
- 5. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichernBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021