(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.
Fachbeiträge • 161
- 1. KI-Musik & Urheberrecht: Was rechtlich giltEingeschränkter ZugriffDr. Jasper Prigge, Ll.M · www.prigge-recht.de · 10. August 2026
- 2. Zu den Anforderungen an die Berechnung des Lizenzschadens bei Musiknutzung in Social-Media-Werbevideos (hier: TikTok), LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.09.2026, Az.: 2-06 O 424/25Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 24. September 2026
- 3. Stadtpläne › Seite 3 › kanzlei.bizEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.biz · 25. September 2009
- 4. BGH, Urteil v. 14.11.2002Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 14. November 2002
- 5. Urheber: Wer ein Werk geschaffen hat und Rechte hältEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 8. September 2026
- 6. “Dann geh´ doch zu Netto!”Eingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 16. Januar 2019
- 7. Urheberrecht für Architekten: Wann sind Pläne und Modelle geschützt?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 24. Juni 2025
- 8. Wem gehört der nächste Karnevaltshit?Eingeschränkter ZugriffBirgit Rosenbaum Ii · www.lhr-law.de · 7. Januar 2014
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichernBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 4. 20/3110 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Innovative Technologien, Prozesse und Produkte in der BauwirtschaftBundestag Drucksachen · 15. August 2022