14. August 2025
30. Juli 2026
(1) Ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren ist innerhalb von vier Jahren abzuschließen, wenn das Vorhaben
- 1.
- auf den von der Europäischen Union vorermittelten Abschnitten grenzüberschreitender oder fehlender Verbindungen nach Anlage 3 gelegen ist oder
- 2.
- in einem Europäischen Verkehrskorridor nach Anhang III zu der Verordnung (EU) 2024/1679 gelegen ist und seine geschätzten Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens 300 000 000 Euro überschreiten.
(2) Die Planfeststellungsbehörde hat dem Vorhabenträger auf dessen Antrag Auskunft über die bei Vorlage des Plans nach § 72a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beizubringenden Informationen und Unterlagen zu erteilen. Weist das Vorhaben bei Eingang des Plans nach § 72a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht die erforderliche Reife auf, so ist der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Planfeststellung oder Plangenehmigung spätestens vier Monate nach seinem Eingang bei der zuständigen Behörde abzulehnen.
(3) Auf Antrag der Planfeststellungsbehörde kann das Bundesministerium für Verkehr die Frist nach Absatz 1 Satz 1 verlängern. Im Antrag sind die Gründe für die Fristüberschreitung darzulegen. Eine weitere Verlängerung kann unter denselben Bedingungen einmal gewährt werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Vorhaben, deren Plan vor dem 10. August 2023 bei der Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde eingereicht wurde.
Fachbeiträge • 3
- 1. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat sieht NachbesserungsbedarfEingeschränkter ZugriffAdministrator · www.kopp-assenmacher.de · 15. Februar 2026
- 2. Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Die wesentlichen Änderungen im ÜberblickEingeschränkter ZugriffMirjam Büsch · www.fn.legal · 7. September 2026
- 3. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 16. Januar 2026
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 12/4609 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)Bundestag Drucksachen · 23. März 1993
- 2. 14/6810 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften aus den Bereichen des Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesens sowie der Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Euro (Zehntes Euro-Einführungsgesetz - 10. EuroEG)Bundestag Drucksachen · 17. August 2001
- 3. 16/54 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für InfrastrukturvorhabenBundestag Drucksachen · 4. November 2005
- 4. 16/3008 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für VerkehrsprojekteBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2006
- 5. 16/1338 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für VerkehrsprojekteBundestag Drucksachen · 26. April 2006
- 6. 20/12734 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 2024
- 7. 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 8. 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023